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Vorsorge

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder auf Grund nachlassender Kräfte im Alter in eine Situation kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenständig regeln zu können.

Angehörige und nahestehende Personen werden Ihnen in diesen Zeiten sicherlich beistehen. Rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder Entscheidungen treffen dürfen sie i.d.R. aber nicht. Dafür benötigen auch Ihre Angehörigen eine Vorsorgevollmacht oder müssen im Sinne des Betreuungsgesetzes vom Amtsgericht bestellt sein.

Das seit dem 01.01.2023 Ehegattennotvertretungsrecht gilt ebenfalls nur für bestimmte Bereiche und ist auf maximal 6 Monate beschränkt.

Durch das Erstellen einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass im Falle Ihrer eigenen Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne für Sie tätig werden.

Sollten Sie Niemanden in Ihrem Umfeld haben, dem Sie eine umfassende Vollmacht anvertrauen können oder wollen, empfiehlt sich das Erstellen einer Betreuungsverfügung, welche sich an das Amtsgericht richtet. In einer Betreuungsverfügung treffen Sie vorsorglich Bestimmungen für den Fall, dass später einmal eine rechtliche Betreuung für Sie eingerichtet werden sollte.

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen und zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Hier finden Sie wichtige Informationen und Vordrucke zu den Themen:

Aktuelles

1. September 2024 in Veranstaltungen

20.11.2024: Einführungskurs für Erstbestellte

20.11. 2024,   17:00 Uhr Stadthaus Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin; weitere Informationen folgen T: 0385 – 51 21 66 E: kontakt@bvsn.de
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1. September 2024 in Veranstaltungen

25.11.2024 Fortbildung für ehrenamtliche Betreuer/innen

25.11.2024, 17:00 Uhr Betreuungsverein Schwerin „Neues Ufer“ e.V. Lübecker Str. 126, 19059 SchwerinT: 0385 – 51 21 66 E: kontakt@bvsn.de
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