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Betreuung

Was ist rechtliche Betreuung?

Kann ein volljähriger Mensch auf Grund einer Krankheit oder Behinderung die eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen, so richtet das Betreuungsgericht für diesen eine rechtliche Betreuung ein. Durch die Reform des 01.01.2023 stehen die Wünsche, Selbstbestimmung und Würde der betreuten Menschen noch stärker im Mittelpunkt des Gesetzes.

Wer kann bestellt werden?

Vorrangig werden Familienangehörige, Freunde oder Bekannte bestellt. Sollten diese nicht zur Verfügung stehen oder nicht geeignet sein, kann eine ehrenamtliche Betreuung oder bei komplexem Regelungsbedarf eine berufliche geführte Betreuung eingerichtet werden.

Was machen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer?

Betreuung ist rechtliche Unterstützung und richtet sich nach dem konkreten und ganz persönlichen Bedarf. Dieser wird durch das Betreuungsgericht geprüft und in verschiedenen Aufgabenbereichen bestimmt.

Kann ich vorsorgen?

Ja, und zwar durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung.

Aktuelles

1. September 2024 in Veranstaltungen

20.11.2024: Einführungskurs für Erstbestellte

20.11. 2024,   17:00 Uhr Stadthaus Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin; weitere Informationen folgen T: 0385 – 51 21 66 E: kontakt@bvsn.de
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1. September 2024 in Veranstaltungen

25.11.2024 Fortbildung für ehrenamtliche Betreuer/innen

25.11.2024, 17:00 Uhr Betreuungsverein Schwerin „Neues Ufer“ e.V. Lübecker Str. 126, 19059 SchwerinT: 0385 – 51 21 66 E: kontakt@bvsn.de
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